Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma comPlan Bernd Kaltenhäuser erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma comPlan Bernd Kaltenhäuser schriftlich anerkannt werden. Als Anerkennung gilt weder das Schweigen noch die Ausführung eines Auftrages durch die Firma complan Bernd Kaltenhäuser. Spätestens mit der Annahme des Mietgutes erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. 

2. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend; dazu gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für den Umfang der Lieferung gilt unsere schriftliche Auftrags-bestätigung. Nebenabreden und Änderungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

3. Gegenstand der Vermietung
Mietgegenstand ist das in der Auftragsbestätigung angegebene Material ( Messestand ) und Mobiliar. 

4. Zahlungsweise
Der Mietpreis ist zahlbar 50% bei Auftrag, spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der Restbetrag ist mit Eingang der Abschlußrechnung fällig. Die Preise verstehen sich netto inklusive Auf- u. Abbau innerhalb Deutschlands. 

5. Lieferfristen sind nur annähernd. Die Lieferfrist beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind, und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Hindernissen, die wir bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwehren konnten, insbesondere bei Betriebsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung, höherer Gewalt, staatlichen Behinderungen, Streik und Aussperrung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der
Vertragspflichten des Kunden voraus.

6. Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber schuldunabhängig in Höhe des Listenverkaufspreises. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber schuldunabhängig in  Höhe des Reperaturaufwandes. 

7. Versicherung
Das Mietgut ist während der Mietdauer nicht versichert. Es wird empfohlen, die Mietsache gegen Diebstahl zu versichern. 

8. Gerichtsstand
Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort und Gerichtsstand Essen. 

9. Urheber- und sonstige Rechte an den von uns hergestellten Entwürfen, Zeichnungen, Mustern sowie sonstige Unterlagen und Ausarbeitungen verbleiben bei uns auch dann, wenn sie vom Kunden bezahlt worden sind.
Wir sind jederzeit zur Rückforderung berechtigt; ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden hieran besteht nicht. Eine weitere Nutzung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, die von einer zusätzlichen Gegenleistung abhängig gemacht werden kann. Bei uns gefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Muster und Modelle werden dem Kunden in jedem Falle in Rechnunggestellt, und zwar auch dann, wenn ein weitergehender Auftrag nicht erteilt wird.
Der Kunde hat dafür einzustehen, dass uns zur Verfügung gestellte Vorlagen, Skizzen, Muster und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde hat uns in jedem Fall bei einer Inanspruchnahme wegen Verletzung von Rechten Dritter, auch im Falle der Vervielfältigung, freizustellen. Für Verlust oder Beschädigung uns zur Verfügung gestellter Unterlagen
jeglicher Art, aber auch bei uns eingelagerter Messestände und
sonstiger Teile des Kunden, haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Versicherung gegen sämtliche Gefahren wird durch uns nur dann abgeschlossen, wenn wir ausdrücklich schriftlich
damit beauftragt werden und der Kunde die Kosten übernimmt.

10. Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten aufgrund unserer Vertragsbeziehungen zum Kunden ist Essen.

 

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. 

Essen, den 30.04.2010